Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer von smuuvcar.de

Stand: 10.04.2022

 

§ 1 Vorbemerkung und Geltungsbereich

 

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Online-Plattform von smuuvcar.de bzw. für die Subdomain app.smuuvcar.de durch Nutzer und Service-Anbieter (gemeinsam als Kunde bezeichnet). Betreiber der Webseite ist Gökhan Kaman, Dorette-von-Stern-Str. 18, 21337 Lüneburg (im Folgenden auch „Smuuvcar“ oder „der Anbieter“).
  2. Smuuvcar ist eine Online-Plattform für die Vermittlung von Angeboten zur Fahrzeugumrüstung zwischen Nutzern und Service-Anbietern.
  3. Zielgruppe der Plattform sind Privatkunden, insbesondere Menschen mit Behinderung oder deren Angehörigen/Bekannte, sowie Geschäftskunden, insbesondere Fahrdienste oder Fahrschulen für Menschen mit Behinderung, als auch Gemeinden/öffentliche Träger (nachfolgend „Nutzer“ genannt).
  4. Auf der Online-Plattform können Nutzer, als potenzielle Auftraggeber, Anfragen für den Fahrzeugumbau  einstellen und sogenannte „Fahrzeugumrüster“ (nachfolgend Service-Anbieter genannt) als Auftragnehmer Angebote für solche Anfragen abgeben.
  5. Diese AGB können auf Wunsch des Kunden jederzeit beim Anbieter per E-Mail an service@smuuvcar.de oder schriftlich angefragt werden. Die jeweils gültigen AGB können jederzeit auf der Webseite eingesehen werden.
  6. Durch die Registrierung auf der Webseite smuuvcar.de, die Einstellung einer Anfrage auf der Webseite, der Freischaltung von Kontaktdaten, bei Abgabe/Hochladen eines Angebotes sowie bei Annahme eines Angebotes erkennt der Kunde die jeweils aktuelle Version dieser AGB für alle Rechtsverhältnisse zwischen ihm und Smuuvcar als verbindlich an.
  7. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Smuuvcar, sowie auf die in diesem Rechtsverhältnis geschlossenen Verträge, finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Smuuvcar diesen nicht individuell ausdrücklich widerspricht.
  8. Smuuvcar ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Online-Plattform aus wichtigem Grund zu sperren. Für Smuuvcar liegt ein wichtiger Grund vor, wenn Smuuvcar berechtigt ist, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Vergütungsansprüche nicht begleicht und/oder seine Verpflichtungen aus dieser AGB verletzt. Smuuvcar hebt die Sperre auf, wenn der Kunde nachweist, dass die Verpflichtungen nachträglich erfüllt wurden und glaubhaft macht, dass eine erneute Pflichtverletzung ausgeschlossen ist.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

 

  1. Smuuvcar stellt Nutzern und Service-Anbietern eine Online-Plattform zur Verfügung, über die Nutzer den Fahrzeugumbau von Service-Anbietern in Anspruch nehmen können.
  2. Die Service-Anbieter sind sog. „Fahrzeugumrüster“. Hierbei handelt es sich um Fachbetriebe bzw. Werkstätten, die sich auf den Umbau von Fahrzeugen spezialisiert haben. Zu solchen Umbauten gehören behinderungsspezifische Umbauten sowie Umbauten für Fahrschulen und Fahrdienste.
  3. Der Plattformanbieter Smuuvcar beschränkt sich stets auf die Bereitstellung der Online-Plattform. Die angemeldeten Service-Anbieter erbringen ihre Werkleistungen gegenüber den Nutzern bzw. Auftraggebern ausschließlich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung.
  4. Smuuvcar selbst erbringt keine Fahrzeugumbauwerkleistungen.
  5. Smuuvcar hat sich im Rahmen der technischen Möglichkeiten zum Ziel gesetzt, eine möglichst hohe Verfügbarkeit zu erreichen. Smuuvcar ist jedoch jederzeit zur Abschaltung der Online-Plattform zum Zwecke der Aktualisierung, Wartung oder gänzlichen Abschaltung berechtigt. Die Auftraggeber und Service-Anbieter willigen in alle Abschaltungen ein.
  6. Smuuvcar haftet nicht für etwaige Ausfallzeiten der Plattform, gleich ob verschuldet oder unverschuldet.
  7. Soweit Leistungen gegenüber den Kunden unentgeltlich angeboten werden, ist Smuuvcar jederzeit berechtigt, diese ohne Ankündigungen abzuändern, zu beschränken oder nicht mehr auszuüben. Unentgeltliche Leistungen stellen keine vertraglichen Hauptpflichten von Smuuvcar dar.
  8. Weiter schuldet Smuuvcar keinen über den Abruf der Inhalte hinausgehenden oder für den jeweiligen Nutzer jeweils zu erbringenden Leistungserfolg. Smuuvcar schuldet keinen erfolgreichen Vertragsabschluss über den Umbau eines Fahrzeuges.

 

§ 3 Registrierung von Nutzern (potenzielle Auftraggeber) und Vertragsschluss

 

  1. Voraussetzung für die Nutzung der Webseite von Smuuvcar zwecks Stellen und Verwalten von Anfragen ist eine erfolgreiche Registrierung als Nutzer. Die Registrierung ist als Privatperson oder als Geschäftskunde möglich. Die Registrierung ist kostenlos. Für jeden Nutzer ist die Eröffnung nur eines Kundenkontos gestattet.
  2. Dazu müssen die Nutzer auf der Website ein Anmeldeformular ausfüllen und die Daten mit Klick auf „Kostenlose Angebote erhalten“ übermitteln.
  3. Zum Zwecke der Anmeldung ist Smuuvcar berechtigt, die jeweiligen Kontaktdaten abzufragen, zu erheben und nach Art.6 DSGVO zur Vertragsdurchführung zu verarbeiten.
  4. Smuuvcar behält sich vor, die Kontaktdaten sowie weitere Angaben zur Anfrage zu überprüfen und anschließend, nach einer telefonischen Verifizierung des Nutzers, das Kundenkonto für den Nutzer sowie die dazugehörige Anfrage  anzulegen.
  5. Smuuvcar entscheidet allein, ob eine Anfrage online gestellt bzw. freigeschaltet wird, weitere Informationen vom Nutzer benötigt werden oder die Anfrage abgelehnt wird. Es besteht kein Anspruch auf Freigabe einer Anfrage. Es besteht kein Kontrahierungszwang vonseiten Smuuvcar.
  6. Mit der Registrierung erkennt der Nutzer diese AGB als wirksam an. Die vom Nutzer im Rahmen des Registrierungsprozesses gemachten Daten und die IP-Adresse des Nutzers werden nach Abschluss des Registrierungsvorgangs von Smuuvcar gespeichert. Nähere Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten aufgrund von der Registrierung und der Nutzung der Webseite können der dezidierten Datenschutzerklärung entnommen werden:  smuuvcar.de/datenschutzerklaerung/

 

§ 4 Registrierung von Service-Anbietern (potenzielle Auftragnehmer)

 

  1. Service-Anbieter sind verpflichtet, sich für die Nutzung der Plattform als Unternehmen zu registrieren.
  2. Dazu müssen sie als Service-Anbieter auf der Website ein Anmeldeformular ausfüllen und ihre Unternehmensdaten mit Klick auf „Als Fahrzeugumrüster registrieren“ an Smuuvcar übermitteln.
  3. Zum Zwecke der Anmeldung ist Smuuvcar berechtigt, die jeweiligen Kontaktdaten abzufragen, zu erheben und nach Art.6 DSGVO zur Vertragsdurchführung zu verarbeiten.
  4. Smuuvcar behält sich wiederum vor, das angelegte Service-Anbieter-Konto erst nach manueller Überprüfung freizuschalten. Es besteht wiederum kein Anspruch auf Freischaltung. Es besteht kein Kontrahierungszwang vonseiten von Smuuvcar.
  5. Mit der Registrierung erkennt der Service-Anbieter diese AGB als wirksam an. Die vom Service-Anbieter im Rahmen des Registrierungsprozesses gemachten Daten und die IP-Adresse des Service-Anbieters werden nach Abschluss des Registrierungsvorgangs von Smuuvcar gespeichert. Nähere Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten aufgrund von der Registrierung und der Nutzung der Webseite können der dezidierten Datenschutzerklärung entnommen werden: smuuvcar.de/datenschutzerklaerung/

 

§ 5 Nutzung der Plattform

 

  1. Der Nutzer füllt auf smuuvcar.de ein Formular aus und stellt mit Klick auf “Kostenlose Angebote erhalten” seine individuelle Anfrage als eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ein. Dies stellt keine bindende Vertragserklärung dar.
  2. Smuuvcar überprüft die Anfrage auf inhaltliche Richtigkeit und stellt die Anfrage anschließend nach einer erfolgreichen telefonischen Verifizierung des Nutzers und interner Freigabe passenden Service-Anbietern auf der Plattform zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Nutzers werden den Service-Anbietern hierbei nicht angezeigt. 
  3. Bis zu drei Service-Anbieter können nun die Freigabe der Kontaktdaten vom Nutzer der Anfrage anfordern. Erst nach ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers über die Plattform oder durch Freigabe im Telefongespräch mit Smuuvcar werden die zur Anfrage gehörigen Kontaktdaten des Nutzers dem Service-Anbieter angezeigt.
  4. Daraufhin können die Service-Anbieter den Nutzer auf beliebigem Wege kontaktieren und ihm ggf. passende Angebote zu seiner Anfrage unterbreiten. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder über die Chat-Funktion der Plattform erfolgen. Zwecks Angebotserstellung können die Service-Anbieter weitere Informationen vom Nutzer erfragen und/oder diesen um einen Vor-Ort-Termin bitten. Sollte eine Anfrage den Umbau mehrerer Fahrzeuge umfassen, müssen die von den Service-Anbietern abgegebenen Angebote den Umbau aller Fahrzeuge einschließen. Mithin darf die Summe für das Angebot nicht auf ein einziges Fahrzeug beschränkt werden. Zusätzliche in dem Angebot enthaltene Bedingungen des Service-Anbieters dürfen nicht gegen die AGB von Smuuvcar verstoßen. 
  5. Smuuvcar arbeitet gemeinsam mit den Service-Anbietern daran, den Nutzern passende Angebote möglichst schnell zur Verfügung zu stellen. Dennoch kann es gerade bei komplexeren Anfragen zu Verzögerungen kommen. Mithin spielt auch die Bearbeitungszeit des jeweiligen Service-Anbieters eine wesentliche Rolle. 
  6. Nachdem der Nutzer passende Angebote von den Service-Anbietern erhalten hat, hat dieser selbst zu entscheiden, ob und von welchem Service-Anbieter er das Angebot annimmt. Smuuvcar tritt weder als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Kunden in Erscheinung, noch ist Smuuvcar als Vertragspartner beteiligt. Smuuvcar schuldet weder das Zustandekommen des angefragten Vertragsschlusses noch die erfolgreiche Vertragsdurchführung.
  7. Nachdem ein Vertrag zwischen Nutzer und Service-Anbieter zustande gekommen ist und die Arbeit durch den Service-Anbieter vertragsgemäß durchgeführt wurde, gilt der Auftrag nach den Bedingungen von Smuuvcar vertragsgemäß als abgeschlossen. Nach Fertigstellung des Auftrages ist der Service-Anbieter verpflichtet, die Rechnung zum jeweiligen Auftrag auf die Plattform hochzuladen.
  8. Das Einholen von Angeboten ist für den Nutzer kostenlos. Service-Anbieter dürfen für die Erstellung eines Angebotes keine Aufwandsentschädigung von Kunden einfordern.
  9. Smuuvcar ist darauf angewiesen, dass ausschließlich ernst gemeinte Anfragen und Angebote eingestellt werden. Nutzern und Service-Anbietern ist es daher untersagt, als vermeintliche Nutzer oder vermeintliche Service-Anbieter Anfragen oder Angebote einzustellen, deren Erfüllung nicht beabsichtigt ist.
  10. Der Service von Smuuvcar kann von allen natürlichen und juristischen Personen genutzt werden, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Natürlichen Personen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist dies nicht gestattet. Stellt der Kunde für eine juristische Person eine Anfrage, versichert er zugleich seine Vertretungsberechtigung für diese.

 

§ 6 Zahlungsmodalitäten, Provision

 

  1. Die Nutzung der Plattform ist für Nutzer und Service-Anbieter kostenlos. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde Smuuvcar mitzuteilen, ob ein Vertrag zwischen dem Nutzer und Service-Anbieter zustande gekommen ist. Zusätzlich verpflichtet sich der Nutzer, ggf. die Leistung der ausgewählten Service-Anbieter zu bewerten.
  2. Kommt ein Vertrag zwischen Nutzer und Service-Anbieter über Smuuvcar wie unter § 5 beschrieben zustande, wird eine Provision aufseiten des Service-Anbieters fällig, die dem Service-Anbieter in Rechnung gestellt wird.
  3. Die Höhe der fälligen Provision (Prozentsatz) wird dem Service-Anbieter vor Freischaltung der Kontaktdaten angezeigt. Die endgültige Provision bzw. der absolute Provisionsbetrag wird am Bruttogesamtbetrag der Rechnung ermittelt. Hinzu kommt die gesetzlich geltende MwSt. Durch Klick auf “Kontaktdaten freischalten" akzeptiert der Service-Anbieter die Provisionsvereinbarung als wesentliche Vertragsbestimmung in dem dadurch zustande gekommenen Vermittlungsvertrag zwischen Smuuvcar und dem jeweiligen Service-Anbieter.
  4. Smuuvcar behält sich vor, die Provisionshöhe jederzeit anzupassen.
  5. Smuuvcar stellt die Provision dem Service-Anbieter in Rechnung, sobald der Auftrag durch diesen fertiggestellt wurde und dieser die dazugehörige Rechnung bedingungsgemäß auf die Plattform hochgeladen hat. Der Service-Anbieter ist verpflichtet, die jeweilige Rechnung nach Rechnungsstellung ggü. dem Nutzer unverzüglich, höchstens innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung des Auftrages, in die Anfragemaske hochzuladen.
  6. Die angefallenen Provisionen werden spätestens zum Fünften jeden Monats für den vorherigen Monat dem jeweiligen Service-Anbieter in Rechnung gestellt (sog. Sammelrechnung). Hierbei zählt das Datum, an dem die Rechnung zu dem abgeschlossenen Auftrag in die Anfragemaske hochgeladen wurde.
  7. Die Rechnungen werden per E-Mail an die Service-Anbieter versandt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Es wird kein Skonto gewährt.
  8. Sollte sich ein Service-Anbieter im Verzug befinden, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Smuuvcar behält sich weiter die Sperrung des Accounts im Wege einer Einzelfallprüfung vor.
  9. Es gelten die gesetzlichen Regelungen für die Folgen des Zahlungsverzuges.

 

§ 7 Umgehungsverbot

 

  1. Stellt der Nutzer eine Anfrage auf der Online-Plattform ein, sind Service-Anbieter und Nutzer verpflichtet, einen dieser Anfrage betreffenden Vertragsabschluss unverzüglich ggü. Smuuvcar zu melden. Nutzer und Service-Anbieter verpflichten sich, Aufträge nicht unter Umgehung der Online-Plattform und nicht ohne Abführung der Provision aus § 6 abzuwickeln. Als eine vertragswidrige Umgehung wird auch die Angabe eines zu niedrigen Rechnungsvolumens angesehen, die einer Ermäßigung der Provision dienen soll.
  2. Sollte ein Nutzer oder Service-Anbieter zum Vertragsschluss entgegen der Regelung des vorhergehenden Absatzes auffordern, so ist dieses Umgehungsersuchen abzulehnen und auf den ordentlichen Vertragsabschluss über die Online-Plattform hinzuweisen. Nutzer und Service-Anbieter sind verpflichtet, Smuuvcar von Umgehungsersuchen unverzüglich per E-Mail an service@smuuvcar.de zu informieren.
  3. Bei Verstoß ist der betreffende Kunde – bei Beteiligung mehrerer Kunden diese als Gesamtschuldner – verpflichtet, Schadenersatz in pauschalierter Höhe zu leisten. Die Höhe der Pauschale beträgt das Dreifache der nach § 6 zu berechnenden Provision, wenn der Kunde gegen das in diesem Paragrafen geregelte Umgehungsverbot verstößt.

 

§ 8 Kommunikation / Chatfunktion

 

  1. Service-Anbieter und Nutzer können über den Chat bzw. das Nachrichtensystem über die Erbringung der Dienstleistung kommunizieren (Fragen zur Anfrage, evtl. Fahrzeugabholung, Fertigstellung des Auftrages etc.). 
  2. Smuuvcar ist berechtigt, die Chat-Protokolle bei bestehendem Verdacht auf Verletzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einzusehen.

 

§ 9 Bewertungsfunktion

 

  1. Smuuvcar unterhält auf seiner Plattform ggf. ein Bewertungssystem. Nutzer können darüber ihre Meinungen zu Service-Anbietern abgeben,  an die sie einen Auftrag vergeben haben. 
  2. Die Nutzer sind verpflichtet, ihre Bewertungen wahrheitsgemäß und so ausgeglichen und objektiv wie möglich abzugeben. 
  3. Bewertungen werden erst nach Überprüfung durch Smuuvcar freigeschaltet.

 

§ 10 Urheberrechte und Nutzungsrechte

 

  1. Sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte an den Inhalten, Darstellungen, Logos, Grafiken und Bildern auf smuuvcar.de sowie an der dem Angebot zugrundeliegenden Software und Datenbank verbleiben bei dem Anbieter oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
  2. Der Nutzer räumt dem Anbieter an sämtlichen vom Nutzer auf der Webseite erstellten oder auf die Webseite hochgeladenen Inhalten und Medien das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte, unterlizenzierbare Nutzungsrecht zur Verarbeitung, Veröffentlichung, Speicherung und Veränderung zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung sowie hierfür notwendige weitere Leistungen sowie für Analysen, die Weiterentwicklung der Plattform, Produktvermarktung sowie für das Werben für Angebote und Leistungen des Anbieters ein.

 

§ 11 Gewährleistung und Haftung – Haftungsausschluss

 

  1. Anfragen werden vom Anbieter auf der Webseite gehostet. Ziel ist die universelle Nutzbarkeit der Webseite, unabhängig von der von einem Kunden oder Webseiten-Nutzer genutzten weiteren Hard- und Software. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Hard- und Softwarekonfigurationen gibt, bei denen die gebotenen Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Daher wird eine Haftung für eine eingeschränkte oder nicht vorhandene Nutzbarkeit der Leistungen ausgeschlossen, wenn diese in der Wahl einer spezifischen Konfiguration von Hard- oder Software durch Nutzer und Service-Anbieter begründet liegt. Smuuvcar ist jedoch bemüht, in solchen Fällen die Nutzbarkeit in Zusammenarbeit mit dem Kunden schnellstmöglich herzustellen.
  2. Smuuvcar schließt jede Haftung für kurzzeitige, unerhebliche oder vom Anbieter nicht zu beeinflussende Störungen der Abrufbarkeit der Webseiten und Inserate aus. Dies gilt auch und insbesondere bei Störungen der Abrufbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten an der dem Service zugrunde liegenden Webseite oder Serverstruktur. Wartungsarbeiten erfolgen üblicherweise an Wochenenden zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr. Diese Fälle berechtigen Kunden nicht zur Minderung, Kündigung oder der Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Störungen, die in der unbefugten Verwendung der Zugangsdaten des Kunden begründet liegen, wenn der Kunde diese unbefugte Verwendung zu vertreten hat.
  3. Smuuvcar haftet darüber hinaus lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Smuuvcar oder von einem gesetzlichen Vertreter Smuuvcar oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von Smuuvcar  zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet Smuuvcar nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zwischen Smuuvcar und dem Nutzer und Service-Anbieter (gemeinsam als Kunden bezeichnet) überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen besteht keine Haftung.
  4. Die Webseite enthält Links und Verweise auf Seiten Dritter. Diese werden nicht von Smuuvcar betrieben. Auch hat Smuuvcar keinen Einfluss auf die Inhalte, welche auf diesen Seiten dargestellt werden. Smuuvcar übernimmt keine Haftung für die Inhalte dieser Webseiten, noch macht er sich diese Inhalte zu eigen. Smuuvcar kontrolliert die Inhalte auf diesen Seiten nicht. Es sind ihm keine Verstöße gegen geltendes Recht auf diesen Seiten bekannt.

 

§ 12 Gewährleistung und Haftung für die vertragsgemäße Ausführung der Aufträge

 

  1. Smuuvcar übernimmt für die fachgerechte und mangelfreie Ausführung der Umbauleistungen der Service-Anbieter keine Garantie oder Gewährleistung. Ansprüche wegen mangelhaften bzw. nicht vertragsgemäßen Umbauarbeiten sind allein gegen den Service- und Vertragspartner des jeweiligen Werkvertrages zu richten.
  2. Der Nutzer und der Service-Anbieter sichern zu, dass die von ihm auf der Online-Plattform von Smuuvcar eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und/oder Marken- bzw. Kennzeichenrechte verletzen.
  3. Nutzer und Service-Anbieter sichern zu, dass die von ihnen auf der Online-Plattform von Smuuvcar eingestellten Inhalte nicht gegen rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.
  4. Smuuvcar ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, die vom Nutzer bzw. Service-Anbieter auf der Online- Plattform von smuuvcar eingestellten Inhalte auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter oder auf die Einhaltung rechtsgültiger Vorschriften hin zu überprüfen.
  5. Erhält Smuuvcar Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung, so ist Smuuvcar bis zur endgültigen Klärung der Sach- und Rechtslage berechtigt, Inhalte von Nutzern bzw. Service-Anbietern zu entfernen.
  6. Der Nutzer stellt Smuuvcar von Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber Smuuvcar aufgrund der Inhalte des jeweiligen Nutzers geltend machen. Hierzu gehören insbesondere auch Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, die Smuuvcar durch die Abwehr der Ansprüche entstehen.

 

§ 13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

 

  1. Für die Rechtsverhältnisse nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
  3. Ist der jeweilige Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von Smuuvcar, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.